Dr. Andreas Hahn

Oppenländer Rechtsanwälte

Dr. Andreas Hahn ist in Berlin geboren und absolvierte dort von 1989 bis 1991 eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Nach seinem Studium in Berlin arbeitete er als Assistent am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht der Freien Universität Berlin bei Prof Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker. Hier promovierte er auch mit einer Arbeit zum Europäischen Kartellrecht. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt 2001 arbeitete Dr. Andreas Hahn zunächst bei einer internationalen Anwaltskanzlei in Berlin, London und Brüssel bevor er 2006 zu OPPENLÄNDER Rechtsanwälte wechselte. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung und Problemlösung in allen Bereichen des Kartellrechts. Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. und des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin (enreg).

Dr. Andreas Hahn berät Mandanten zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Der Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt in komplexen Fusionskontrollverfahren und Kartellverfahren sowie der diesbezüglichen Vertretung von Unternehmen vor deutschen und europäischen Kartellbehörden und Gerichten. Insbesondere bei der Verteidigung von Mandanten in kartellbehördlichen Missbrauchsverfahren hat er eine Reihe von grundsätzlichen Entscheidungen vor Gericht erstritten. Darüber hinaus berät er regelmäßig Mandanten bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Kooperations-, Vertriebs-, F&E- und Lizenzverträgen sowie bei der Einführung und Umsetzung kartellrechtlicher Compliance-Programme. Einer seiner weiteren Schwerpunkte liegt in der Vertretung seiner Mandanten in Kartellzivilverfahren, insbesondere bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Zusammen mit seinem Team hat er eine Vielzahl von Schadensersatzverfahren geführt und ist dabei sowohl auf Beklagten- als auch auf Klägerseite umfassend tätig geworden. Dr. Andreas Hahn berät Mandanten aus einer Vielzahl von Industriesektoren (u.a. Pharma, Life Science, Einzelhandel, Maschinen- und Anlagenbau, Baustoffe) und verfügt über besondere Branchenkenntnisse in der Finanzdienstleistungsbranche sowie in allen Bereichen der Energie- und Wasserwirtschaft.

Fachlich ausgewiesen ist er als Referent auf Fachtagungen und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Dazu zählt u.a. das von ihm mitherausgegebene Werk „Rübenstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance“. Darüber hinaus kommentiert er Themen der Fusionskontrolle in zwei führenden Kommentaren zum GWB und zum Energierecht.