Prof. Dr. Thomas Rönnau

Bucerius Law School, Hamburg

Prof. Dr. Thomas Rönnau ist seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht,
Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School, Hamburg.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen neben dem Strafrecht Allgemeiner Teil (Unrechts- und
Schuldlehre [insbes. Einwilligungs- und Notwehrdogmatik]) im Bereich des
Wirtschaftsstrafrechts. Er beschäftigt sich hier in Monographien, Kommentierungen,
wissenschaftlichen Aufsätzen und Vorträgen mit dem Untreue- und Betrugstatbestand, dem
GmbH-Strafrecht, der (Wirtschafts-)Korruption und dem Recht der Vermögensabschöpfung
ebenso wie mit dem Insolvenzstrafrecht oder Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten aus dem
UmwG oder dem WpÜG. Seit vielen Jahren ist Prof. Rönnau in diesem Bereich auch
gutachterlich sowie in Fortbildungsveranstaltungen tätig.