Thomas Müller

Manske & Partner

Herr Thomas Müller ist seit 20 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Sein Tätigkeitsfeld liegt dabei überwiegend im Betriebsverfassungsrecht. Er vertritt und berät insbesondere (Gesamt-/Konzern-) Betriebsräte, unterstützt sie bei innerbetrieblichen Verhandlungen, in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten und in der Einigungsstelle. Daneben bearbeitet Herr Thomas Müller Mandate für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Fragen des individuellen Arbeitsrechts.

Herr Thomas Müller referiert zu arbeitsrechtlichen Themen, veröffentlicht in Fachzeitschriften und ist (Mit-)Autor diverser Fach- und Kommentarliteratur.

In der bundesweiten FOCUS-Liste 2014 zählte er zu den TOP-Rechtsanwälten für Arbeitsrecht.