Dr. Christopher Melms

Seitz Rechtsanwälte

Christopher Melms berät insbesondere im Tarifrecht. Er unterstützt und verhandelt für Unternehmen mit Gewerkschaften Haustarifverträge, unternehmensbezogene Verbandstarifverträge und andere normative oder nur schuldrechtlich wirkende Vereinbarungen. Er hilft Arbeitgeberverbänden vorbereitend bei den Verhandlungen bzw. begleitet sie in den Verhandlungen. Inhaltlich berät er zu allen Aspekten des Tarifrechts; dies beinhaltet selbstverständlich das Arbeitskampfrecht. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Unterstützung von Unternehmen im gesamten Betriebsverfassungsrecht von Beschlussverfahren über Einigungsstellen bis hin zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bzw. den Verhandlungen von Freiwilligenprogrammen.

Christopher Melms wird in „JUVE“ als einer von insgesamt 21 führenden Senior-Beratern im Arbeitsrecht in Deutschland gelistet. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Dozent auf Fachtagungen; er leitet die Deutsche Arbeitsrechtskonferenz fachlich.