Ein Getränkekarton trägt den Hinweis „recycelbar“, eine Nachfüllpackung wirbt mit „50 % weniger Plastik“, ein Versandkarton ist deutlich größer als sein Inhalt. Drei alltägliche Verpackungen – und drei Sachverhalte, die ab diesem Sommer nach zwei Regelwerken gleichzeitig beurteilt werden müssen. Ab dem 12. August 2026 gelten die Kernpflichten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ab dem 27. September 2026 greifen zusätzlich die verschärften lauterkeitsrechtlichen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in ihrer nationalen Umsetzung. Wer eine Verpackung als „nachhaltig“, „recyclingfähig“, „aus Rezyklat“ oder „kompostierbar“ bewirbt, bewegt sich damit gleichzeitig im Verpackungsrecht und im Lauterkeitsrecht – zwei Regelungswelten, die ineinandergreifen, bislang aber getrennt behandelt werden.
Genau an dieser Schnittstelle entstehen die praktisch schwierigsten Fragen: Ein Claim kann produktrechtlich zutreffen und trotzdem als Selbstverständlichkeitswerbung nach ggf. Art. 14 der PPWR angreifbar werden. Und die Verpackungsgröße unterliegt künftig doppeltem Druck: Die Rechtsprechung zur Mogelpackung trifft auf das Minimierungsgebot der PPWR – mit unmittelbaren Folgen für Verpackungsdesign, Markenauftritt und bestehende 3D-Marken und Designs.
Das Webinar führt beide Perspektiven zusammen:
Nach einer kompakten Einführung in Systematik der PPWR (Rollenverteilung Erzeuger/Hersteller/Importeur/Vertreiber, Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteil, Minimierung, Kennzeichnung, Konformitätserklärung) sowie in die Anforderungen der EmpCo Richtlinie zu allgemeinen Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Verbot produktbezogener Kompensationsaussagen und Zukunftsversprechen liegt der Schwerpunkt auf der Schnittstelle: Mogelpackung und Verpackungsminimierung, Werbung mit Verpackungseigenschaften, Pflichtkennzeichnung versus Selbstverständlichkeitswerbung sowie die IP-Aspekte von Verpackungsdesign und Formmarken unter Minimierungsdruck.
Anhand eines fiktiven Case erhalten die Teilnehmenden konkrete Handlungsempfehlungen wie mit Blick auf die PPWR und EmpCo -Richtlinie mit Verpackungen umzugehen ist. Ergänzend werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen zu PPWR und EmpCo.
An wen richtet sich das Webinar?
Das Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Marketing, Kommunikation, Nachhaltigkeit, Compliance, Recht, Produktmanagement, Verpackungsentwicklung und Unternehmensführung. Ebenso angesprochen sind Verbände, Agenturen und beratende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Inhalte sind branchenübergreifend relevant – betroffen ist praktisch jedes Unternehmen, das verpackte Produkte in Verkehr bringt oder vertreibt.
Die Zeit für Ihre berufliche Fortbildung nach § 15 FAO für die Veranstaltung beträgt 2 Stunden und 30 Minuten.