Von Compliance zur Unternehmenskultur: Korruptionsprävention, Sanktionen, Betrugsbekämpfung und Geldwäscheprävention wirksam gestalten - R&W Fachkonferenzen
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Von Compliance zur Unternehmenskultur: Korruptionsprävention, Sanktionen, Betrugsbekämpfung und Geldwäscheprävention wirksam gestalten

5. Mai | 15:00 - 17:00

Von Compliance zur Unternehmenskultur: Korruptionsprävention, Sanktionen, Betrugsbekämpfung und Geldwäscheprävention wirksam gestalten

5. Mai 2026 | DIGITAL | 15.00 - 17.00 Uhr

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Von Compliance zur Unternehmenskultur: Korruptionsprävention, Sanktionen, Betrugsbekämpfung und Geldwäscheprävention wirksam gestalten

Die Themen:

  • EU‑Anti‑Korruptions‑Richtlinie
    Neue Mindeststandards für ganz Europa – mit umsatzbezogenen Bußgeldern von bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes und der Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung von Unternehmen. Wirksame Compliance‑Programme wirken strafmildernd, reines Window Dressing kann strafverschärfend gewertet werden.
  • Sanktions‑ und Außenwirtschaftsrecht
    Über 1.400 laufende Ermittlungsverfahren bei deutschen Staatsanwaltschaften, ein neues EU‑Harmonisierungsregime und ein geplanter Bußgeldrahmen von bis zu 40 Millionen Euro. Das Thema ist längst Chefsache.
  • Failure to Prevent Fraud (UK)
    Seit September 2025 haften Unternehmen mit UK‑Bezug für Betrug, der aus dem eigenen Haus heraus begangen wird – auch ohne Beteiligung der Unternehmensführung. Ein Paradigmenwechsel, der belastbare Anti‑Fraud‑Strukturen zur Pflicht macht.
  • EU‑Geldwäschepaket (AMLR)
    Ab Juli 2027 gelten neue Pflichten auch für Güterhändler, insbesondere in den Bereichen Edelmetalle, Fahrzeuge und Kulturgüter. Neu sind insbesondere: Geldwäschebeauftragte, eigenständige Audit‑Funktionen und Sanctions Compliance als dritte Säule neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Und ein gemeinsamer Nenner:
    In allen vier Bereichen gilt dasselbe Prinzip: Compliance entfaltet ihren Schutzwert nur, wenn sie in der Unternehmenskultur verankert ist. Struktur ohne Kultur schützt nicht.

Dr. Kerstin Wilhelm

Linklaters LLP

Dr. Johannes Dittrich

Linklaters LLP


Auf Anfrage erhalten Sie im Nachgang für Ihre berufliche Weiterbildung eine Bescheinigung nach §15 FAO über zwei Stunden.

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Veranstalter

dfv Mediengruppe

Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt am Main

Ansprechpartner

Marion Gertzen
Verlagsleiterin
Tel.: 069 -7595 2711
E-Mail: marion.gertzen@dfv.de

Ayhan Simsek
Senior Projektmanager
Tel.: 069 -7595 2718
E-Mail: ayhan.simsek@dfv.de

Susanne Seidenthal
Projektmanagerin
Tel.: 069 -7595 2715
E-Mail: susanne.seidenthal@dfv.de

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Digital