
Am 14. Februar 2025 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die vorläufige Statistik zu beantragten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland. Demnach liegt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland im Januar 2025 um 14,1% höher als noch im Vormonat, im Vergleich zum Vorjahr sind die Zuwachsraten ebenfalls fast ausnahmslos zweistellig.
Seit dem 1. Januar 2021 bietet das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) krisenbetroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich sogar außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren und so das leider noch immer bestehende „Stigma der Insolvenz“ zu vermeiden. Dabei ist es jedoch entscheidend, die rechtlichen Fallstricke zu kennen und Restrukturierungsmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
Die Relevanz des Strafrechts nimmt in Krisen- und Restrukturierungsfällen durch die Neigung zur Kriminalisierung von Restrukturierungsmaßnahmen zu. Das ergibt sich insbesondere aus dem Zusammenspiel von zivil- und strafrechtlichen Risiken, wie zum Beispiel in Fällen der Verfahrensverschleppung und Insolvenzverursachung. Hier kommt es nicht selten zu Konstellationen, in denen das Strafrecht das insolvenzrechtliche Haftungsrecht überholt.
Des Weiteren werden die Themenfelder des Geldwäscherisikos des Insolvenzverwalters, das Subventionsbetrugsrisiko und die strafrechtliche Vermögenssicherung in insolvenznahen Ermittlungsverfahren immer bedeutsamer.
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