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Hinweisgeberschutzgesetz erneut vertagt – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

23. Februar 2023 | 10:00 - 12:00

BB Expert-Talk

Hinweisgeberschutzgesetz erneut vertagt – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

23. Februar 2023 | Webinar | 10.00 - 12.00 Uhr

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Hinweisgeberschutzgesetz erneut vertagt


Der Bundesrat hat am Freitag letzter Woche dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Auch wenn der Gesetzentwurf nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss geht, wird das HinSchG wahrscheinlich im Sommer 2023 in Kraft treten. Damit wird der Schutz von Whistleblowern in Deutschland erstmals umfassend gesetzlich geregelt. Obwohl sich das neue Gesetz nicht auf den Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis beschränkt, wird es sich dort in der Praxis besonders stark auswirken.

Was müssen Arbeitgeber jetzt wissen? Wo besteht Handlungsbedarf?

Arbeitsrechts- und Compliance-Experten geben einen umfassenden Überblick über das geplante neue Gesetz und erläutern, was bei der Umsetzung des neuen Rechts in die betriebliche Praxis zu beachten ist. So werden insbesondere Fragen rund um die betriebliche Mitbestimmung, zu den Pflichten bei der Ausgestaltung von internen Meldekanälen, zu der Nutzung von Konzern-Compliance Systemen und zum Spannungsfeld von Whistleblower- und Datenschutz diskutiert und beantwortet werden.

Programm


10.00 – 12.00 Uhr

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

– Anwendungsbereich des HinSchG: Was wird erfasst und wer wird geschützt?
– Pflicht zur Einrichtung von Meldekanälen: Ausgestaltung interner Meldekanäle, Zulässigkeit konzernweiter Meldekanäle, Verfahren externer Meldekanäle
– Schutz vor Repressalien: Beispiele für Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen
– Hebelt der Datenschutz den Whistleblowerschutz aus?
– Betriebliche Mitbestimmung bei der Einführung interner Meldekanäle
– Das Verhältnis des HinSchG zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
– Das Verhältnis des HinSchG zum Geschäftsgeheimnisgesetz
– Müssen Musterarbeitsverträge an das neue HinSchG angepasst werden?

Dr. Boris Dzida

Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Dr. Eva-Maria Schwarzer

Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Foerster Julia

Dr. Julia Förster

Freshfields Bruckhaus Deringer

Dr. Thomas Granetzny

Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Auf Anfrage erhalten Sie im Nachgang für Ihre berufliche Weiterbildung eine Bescheinigung nach §15 FAO über zwei Stunden.

Referenten


Veranstalter

dfv Mediengruppe

Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt am Main

Ansprechpartner

Marion Gertzen
Tel.: 069 -7595 2711
E-Mail: marion.gertzen@dfv.de

Susanne Seidenthal
Tel.: 069 -7595 2715
E-Mail: susanne.seidenthal@dfv.de

Margherita Cimino
Tel.: 069 -7595 2712
E-Mail: margherita.cimino@dfv.de

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Details

Datum:
23. Februar 2023
Zeit:
10:00 - 12:00
Veranstaltungskategorie:
Veranstaltung-Tags:
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Webseite:
https://tickets.ruw.de/BBET223-13/