Einen Monat nach Anwendungsbeginn der neuen EmpCo-Regeln zeigt sich, welche Fragen Unternehmen in der Praxis besonders beschäftigen: Welche Nachhaltigkeitsaussagen können weiterverwendet werden, welche müssen angepasst werden und welche Nachweise sind erforderlich?
Das praxisorientierte Webinar erläutert die rechtlichen Anforderungen anhand zahlreicher Beispiele aus der Tourismus- und Lebensmittelbranche. Im Mittelpunkt stehen Umweltclaims, Nachhaltigkeitslabels, CO₂- und Kompensationsaussagen sowie Zukunftsversprechen. Die Teilnehmer lernen, eigene Claims strukturiert zu prüfen und rechtlich tragfähige Gestaltungsalternativen zu entwickeln.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Sonderregeln für Altbestände: Wann greifen sie, wann liegt ein Inverkehrbringen vor und was muss dokumentiert werden? Darüber hinaus geht es um die praktische Umsetzung im Unternehmen: von der Zusammenstellung erforderlicher Nachweise bis zu internen Freigabeprozessen.
Erste Erfahrungen aus Beratung und Unternehmenspraxis sowie aktuelle Green-Claims-Rechtsprechung geben Orientierung. Erste Entscheidungen zur geänderten Rechtslage werden berücksichtigt, soweit sie zum Veranstaltungstermin vorliegen. Konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Checklisten unterstützen dabei, typische Fehler zu vermeiden und auf Abmahnungen angemessen zu reagieren.
❓ Welche Claims sind besonders kritisch und wann lassen sie sich umgestalten?
❓ Welche Besonderheiten gelten für Tourismus und Lebensmittelwirtschaft?
❓ Wie gehe ich mit Altbeständen um und dokumentiere die Voraussetzungen?
❓ Welche Nachweise und internen Prozesse brauche ich?
❓ Was ist bei einer Abmahnung zu tun?
Ausgewählte Praxisbeispiele und individuelle Fragen der Teilnehmer sind ausdrücklich willkommen.
An wen richtet sich das Webinar?
Das Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Marketing, Kommunikation, Nachhaltigkeit, Compliance, Recht, Produktmanagement und Unternehmensführung, die sich mit den Anforderungen der neuen Regulierung befassen. Ebenso angesprochen sind Verbände, Agenturen und beratende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Inhalte sind branchenübergreifend relevant, zur Veranschaulichung werden Praxisbeispiele aus der Tourismus- und Lebensmittelwirtschaft herangezogen.
Die Zeit für Ihre berufliche Fortbildung nach § 15 FAO für die Veranstaltung beträgt 2 Stunden und 30 Minuten.