
16. Oktober 2025 | Webinar
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Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) wird in Europa und auch darüber hinaus überwiegend als große Errungenschaft gefeiert. Erstmals unterliegen die Ausgabe und Dienstleistungen wie der Handel oder die Verwahrung von Kryptowerten einer umfangreichen und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum einheitlichen Regulierung. Das schafft Rechtssicherheit. Erlaubniserteilungen für Kryptowerte-Dienstleistungen können in den jeweiligen Mitgliedstaaten beantragt und mittels Passporting europaweit angeboten werden. Mit der Anwendung der MiCAR ergeben sich nun aber auch erste praktische Probleme. Dazu gehört im Kontext von Stablecoins das Verhältnis von MiCAR und der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) und eine mögliche „Doppelregulierung“. Im Vortrag werden Fälle aufgezeigt, in denen Dienstleister sowohl eine MiCAR- als auch eine PSD II-Lizenz benötigen, und weshalb das vor allem für Kryptowerte-Dienstleister zu erheblichen praktischen Problemen führt.
Über „Payment After Work“:
Die Zeitschrift Recht der Zahlungsdienste (RdZ) erscheint dreimal im Jahr: Ende Februar, Ende Juni und Ende Oktober. Jeweils eine Woche vor Erscheinen der RdZ wird ein Thema der Ausgabe zum Gegenstand der Webinar-Reihe „Payment After Work“ gemacht. Die Autorinnen und Autoren stellen in einem Kurzvortrag ihre Kernthesen vor und diskutieren anschließend mit den Teilnehmenden. Die Moderation übernehmen im Wechsel die RdZ-Herausgeber Dr. Christian Conreder, Partner bei Rödl GmbH RAG StBG, und Prof. Dr. Sebastian Omlor, Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg.
Zielgruppen: Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP, Unternehmensberater) und Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind.
Ein Nachweis für Ihre berufliche Fortbildung nach § 15 FAO für die Veranstaltung über 1 Stunde kann erteilt werden.
RA, Partner | Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln
RA, Partner | Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Berlin
Partner bei Rödl GmbH RAG StBG
dfv Mediengruppe
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