Bereits von Hubertus Heil angekündigt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a/b SGB IV.
Für jeden, der Statusfeststellungsverfahren jemals betrieben hat, eine unendliche bürokratische Qual, ein ewiger Gang durch Formulare und Behörden. Einigkeit bestand, dass es besser werden muss. Nun liegt ein Entwurf vor. Wir werden ihn beleuchten:
Zentraler Aspekt ist die Abgrenzung von abhängig Beschäftigten und selbstständig Tätigen im Sinne des Sozialgesetzbuches. Hier geht es in erster Linie darum, wer sozialversicherungsrechtlich in die Sozialversicherungssysteme einzahlen muss und wer als Selbstständiger darauf verzichten kann.
Ganz offensichtlich hat das BMAS bereits im Hinblick auf die Umsetzung der Plattformrichtlinie hier einen Kriterienkatalog aufgestellt, der die Abgrenzung erleichtern und unbürokratischer ermöglichen soll. Ist das wirklich gelungen? Der Katalog im Entwurf erinnert an eine frühere Fassung des § 7 Abs. 4 SGB IV, der schon einmal einen Katalog enthalten hat.
Wie wird Rechtssicherheit erlangt? Wie erfahren Unternehmen und Betroffene frühzeitig und rechtssicher, ob sie sich darauf verlassen können, dass die vereinbarte Tätigkeit auch die eines Selbstständigen ist und damit nicht sozialversicherungspflichtig? Für Unternehmen ist dies von hoher Bedeutung, kann doch die abhängige Beschäftigung von sogenannten Scheinselbstständigen zum Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs nach § 266a StGB und damit zur Strafbarkeit für das Leitungsgremium (Geschäftsführung, Vorstand, etc.) führen. Dazu kommen im Fall der Falscheinschätzung empfindliche Kosten auf das Unternehmen zu: Die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte und Unternehmensseite plus Verzinsung, Strafzahlungen, etc. Hier ist es ganz wichtig, dass frühzeitig und einfach Rechtssicherheit erlangt werden kann. Wir werden mit Ihnen besprechen, was mit dem Gesetzesentwurf erreicht werden kann.
Eine spannende Frage für alle Selbstständigen ist, ob und wie sie sich versichern müssen. Hier hält der Gesetzesentwurf eine nicht völlig unerwartete Überraschung bereit.
Weiteres Thema ist die Umsetzung der Plattformrichtlinie: wird es ein neues Arbeitsrecht für Plattformbeschäftigte geben? Müssen sich Unternehmen mit noch mehr Vorschriften über die Abgrenzung von Arbeitnehmern vs. Selbstständige/freie Mitarbeiter, abhängig Beschäftigte vs. Selbstständige herumquälen? Oder aber gibt es die „große Lösung“, dass es zukünftig eine Abgrenzung für Arbeitsrecht, Plattformarbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und sogar vielleicht für das Steuerrecht gibt? Hier hat der Gesetzgeber die Chance einer wirklich bahnbrechenden Neuerung!
Die Plattformrichtlinie ist uns von der EU vorgegeben und muss bis Ende diesen Jahres umgesetzt werden. Hierbei stellen sich interessante Fragen wie zum Beispiel
- Was ist eine Plattform?
- Wird der Begriff weit definiert, so dass alle möglichen Arbeits- und Auftragsvergaben über elektronische Medien und Hilfsmittel darunterfallen?
- Wie weit muss der Unternehmer den hinter der Plattform stehenden Algorithmus den Beschäftigten erklären können? – Ein Albtraum für Unternehmen, insbesondere für KMU.
Hier stehen spannende Fragen an und gegebenenfalls fallen bei einem weiten Plattformbegriff viele Unternehmen, die gar nicht damit gerechnet hätten, zumindest zu einem Teil unter die Plattformrichtlinie bzw. deren Umsetzung.
Zusammenfassend ist festzustellen: Das Thema Fremdkräfte 2.0 ist da und muss bearbeitet werden. Die große Hoffnung ist dabei, dass es einfacher wird.
Spannend auch die Frage, ob das Steuerrecht mitmacht und mit Arbeits- und Sozialversicherungsrecht harmonisiert wird.
Folgende Themen erwarten Sie:
Die Plattformrichtlinie
- Begriff Plattformarbeit
- Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbstständige
- Verhältnis zu § 611a BGB und § 12a TVG
- Vermutungsregelungen aus der EU-Richtlinie und Beweislastregeln
- Transparenzinformationspflichten für Algorithmen
- Auswirkungen der Ausgestaltung der Umsetzung der Plattformrichtlinie auf die Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbstständige im gesamten Arbeitsrecht
- Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht
- Wird das Steuerrecht einbezogen?
- Weitere Lösungsmöglichkeiten für den Fremdkräfteeinsatz
Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- Einordnung in das Sozialversicherungsrecht und die Abgrenzung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen insgesamt
- Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige
- Abgrenzungskriterien zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen – der neue Katalog im Spiegel der Rechtsprechung
- Die praktische Anwendung:
- Pflichten für Arbeitgeber
- Beitragstragung
- Vorabfeststellung auf Antrag gemäß § 7a SGB IV
- Meldung durch Auftraggeber
- Nachträgliche Prüfung im Rahmen von Betriebsprüfungen
- Widerspruch
- Anhörung
- Klage vor Sozialgerichten
- Keine Vorlage von Steuerbescheiden mehr nötig
- Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung der Tätigkeit