Die Restrukturierungen, die derzeit auf den Tischen der HR- und Arbeitsrechtsabteilungen liegen, sehen anders aus als vor fünf Jahren. Globale Multipluralität, Bottleneck-Weltwirtschaft, Kostenkrise und KI-getriebene Geschäftsmodelländerung fallen zusammen, und deshalb bauen dieselben Unternehmen oft gleichzeitig ab und auf: In den alten Funktionen läuft der Stellenabbau, drei Flure weiter die Recruiting-Offensive für Data Analytics, KI und neue Prozesse. Aus dem klassischen Personalabbau ist ein permanenter Personalumbau geworden, der nicht endet, sondern die Richtung wechselt.
Entsprechend kreativ ist das Instrumentarium für Personaler, das in dieser Ausgabe der BB IN-HOUSE SERIES auf dem arbeitsrechtlichen Prüfstand steht:
- Freiwilligenprogramme mit Turboprämie und doppelter Freiwilligkeit
- Klageverzichtsprämien neben dem Sozialplan
- Wahl-Abfindungen
- Beschäftigungsbrücken über Altersteilzeit, Wertguthaben und Abschlagsausgleich in der gesetzlichen Rente
- Qualifizierungsgeld und Matching-Verfahren zwischen wegfallenden und neuen Stellen
- Interessenausgleich 2.0 als Rahmen mit vorsorglichem Sozialplan
- Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften, M&A und Carve-out statt Stilllegung
- bAV-Cleanup über parallelen Pension Buyout
Eine eigene Rolle spielt die KI selbst. Der flächige Einsatz von KI-Systemen kann als grundlegende Änderung von Betriebsorganisation und Arbeitsmethoden bereits eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG sein, mit Interessenausgleichs- und Sozialplanpflichten noch bevor die erste Stelle entfällt. Die Einigungsstelle gerät dabei unter Beschleunigungsdruck: Das Koalitionspaket lässt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unangetastet und verweist die Frage schnellerer Verfahren an die Sozialpartner. Und am Horizont steht eine Frage, für die es noch keine gefestigten Antworten gibt: Was gilt, wenn KI-Agenten und Robotik auf den Arbeitsergebnissen konkreter Beschäftigter trainiert werden und deren Funktion faktisch fortführen?
Vieles davon funktioniert in der Praxis. Manches steht auf dünnerem Eis, als die Projektpläne suggerieren: die Sozialauswahl bei parallelem Aufbau, altersselektive Programme an der AGG-Grenze und der als Performance-Management getarnte Personalabbau, der als PIP-Welle aus der US-Praxis importiert wird.
Dazu kommt seit dem Sommer echte Gesetzgebungsdynamik. Das Koalitionspaket vom 2. Juli will Trennungen von Hochverdienern ab 2027 auf eine Abfindungslösung umstellen und Abfindungen steuerlich privilegieren, wenn schnell eine neue Beschäftigung folgt. Mit der geplanten Job-to-Job-Erprobung sollen Beschäftigte bis zu vier Wochen beim neuen Arbeitgeber probearbeiten können, ohne den alten Vertrag aufzugeben. Und die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen vorgelegt, die genau die Brückeninstrumente betreffen, auf denen viele Sozialpläne ruhen. Was davon Restrukturierungen ab 2027 wirklich verändert und was Ankündigung bleibt, ordnen die Referenten ein.
Keine Grundlagen, sondern die Konstellationen, an denen Restrukturierungspraktiker aktuell tatsächlich arbeiten: kompakte Praxiseinblicke, Beispielsfälle und Raum für Fragen.