Die Novelle zum Arbeitszeitgesetz – Warten auf Godot ist nichts dagegen
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts rechnete man eigentlich fest mit einer Novelle zum Arbeitszeitgesetz. Der erste Versuch ist bekanntermaßen als Rohrkrepierer vor zwei Legislaturperioden gestorben. Der aktuell aus dem Ministerium Bas bereits für Anfang des Jahres angekündigte Entwurf lässt auch noch auf sich warten. Allerneuesten Nachrichten zufolge gibt es noch kein Datum, auf das wir uns „freuen“ können. Das erhöht die Rechtssicherheit nicht gerade. Was gilt? Was soll man machen? Wie geht man mit dem Thema für Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge etc. um? Welche Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es jetzt bereits unter dem geltenden Recht? Wie sehen die Verpflichtungen zur Arbeitszeiterfassung aus? Vor allem: Was kann man falsch machen?
Das sind viele Fragen. Dazu kommt die europäische Dimension. Immer mehr spielt es eine Rolle, was die anderen Länder machen, wie die Arbeitnehmer Zeit erfassen müssen, wenn sie im Ausland arbeiten oder gar Workation machen. Die Fragen nehmen daher eher zu, Antworten sind rar gesät.
Wir versuchen, über Antworten mit Ihnen zu sprechen. (Einen Gesetzesentwurf können wir aber auch nicht zaubern.)